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   KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04   

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https://dejure.org/2004,4104
KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04 (https://dejure.org/2004,4104)
KG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 9 U 215/04 (https://dejure.org/2004,4104)
KG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 9 U 215/04 (https://dejure.org/2004,4104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Gegendarstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für das Gegendarstellungsrecht; Schutz der Selbstbestimmung des Einzelnen über die Darstellung der eigenen Person; Effektiver verfahrensrechtlicher Schutz

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 10 Abs. 1, Abs. 2 BerlPressG (LPG Berlin)

  • Judicialis

    PresseG Berlin § 10 Abs. 3 Satz 1; ; PresseG Berlin § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PresseG Berlin § 10 Abs. 1, 3 Satz 1
    Zur den Voraussetzungen eines Anspruches auf Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 18.05.1984 - 9 U 565/84
    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Der im angefochtenen Urteil und in der älteren Rechtsprechung des Senats (AfP 1984, 228, 229) vertretene "weite" Tatsachenbegriff im Gegendarstellungsrecht ist zwar problematisch, weil gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.8.1998 (NJW 1999, 483, 484) für die Qualifikation als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung im Gegendarstellungsrecht dieselben Anforderungen gelten, die für die Deutung der Äußerung im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit entwickelt worden sind.

    Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Linie (vgl. KG AfP 1984, 228) fest, die der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. OLG Frankfurt a. M. AfP 1980, 225; OLG Celle NJW-RR 1995, 794; OLG München NJW-RR 1998, 1632 und ZUM-RD 1999, 8; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326, 327; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109; Wenzel/Burckhardt, a. a. O. Kap. 11 Rn. 50 und 259 ff.; Löffler/Sedelmeier, a. a. O., Rn. 220 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 715 ff.; Prinz/Peters, a. a. O., Rn. 618; anderer Auffassung: OLG Hamburg AfP 1978, 158, 159 und AfP 1979, 405, 406; OLG Köln NJW-RR 1990, 1119; Soehring, a. a. O., Rn. 29.45c).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Für die rechtliche Würdigung von Äußerungen gilt der Grundsatz, dass bei mehrdeutigen Äußerungen nicht die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt werden darf, wenn konkrete, nicht entfernte Alternativen nicht mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 93, 266, 295), bzw. dass bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl BGH NJW 1998, 3047, 3048; AfP 2004, 56, 58).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Für die rechtliche Würdigung von Äußerungen gilt der Grundsatz, dass bei mehrdeutigen Äußerungen nicht die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt werden darf, wenn konkrete, nicht entfernte Alternativen nicht mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 93, 266, 295), bzw. dass bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl BGH NJW 1998, 3047, 3048; AfP 2004, 56, 58).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Das Gegendarstellungsrecht, welches dem Schutz der Selbstbestimmung des Einzelnen über die Darstellung der eigenen Person dient, bedarf eines effektiven verfahrensrechtlichen Schutzes (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179 zu II.1.a).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Für die rechtliche Würdigung von Äußerungen gilt der Grundsatz, dass bei mehrdeutigen Äußerungen nicht die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt werden darf, wenn konkrete, nicht entfernte Alternativen nicht mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 93, 266, 295), bzw. dass bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl BGH NJW 1998, 3047, 3048; AfP 2004, 56, 58).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZR 77/98

    Vollmacht zur Entgegennahme einer Kündigungserklärung

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Ob der Verfahrensbevollmächtigte ohnehin als empfangsbevollmächtigt für ein geändertes Gegendarstellungsverlangen anzusehen ist (vgl. BGH NZM 2000, 382 zur Kündigungsempfangsbefugnis des Mieteranwaltes im Räumungsprozess), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Der im angefochtenen Urteil und in der älteren Rechtsprechung des Senats (AfP 1984, 228, 229) vertretene "weite" Tatsachenbegriff im Gegendarstellungsrecht ist zwar problematisch, weil gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.8.1998 (NJW 1999, 483, 484) für die Qualifikation als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung im Gegendarstellungsrecht dieselben Anforderungen gelten, die für die Deutung der Äußerung im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit entwickelt worden sind.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02

    Presserecht: Keine Gegendarstellung bezüglich einer als Vermutung

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Linie (vgl. KG AfP 1984, 228) fest, die der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. OLG Frankfurt a. M. AfP 1980, 225; OLG Celle NJW-RR 1995, 794; OLG München NJW-RR 1998, 1632 und ZUM-RD 1999, 8; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326, 327; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109; Wenzel/Burckhardt, a. a. O. Kap. 11 Rn. 50 und 259 ff.; Löffler/Sedelmeier, a. a. O., Rn. 220 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 715 ff.; Prinz/Peters, a. a. O., Rn. 618; anderer Auffassung: OLG Hamburg AfP 1978, 158, 159 und AfP 1979, 405, 406; OLG Köln NJW-RR 1990, 1119; Soehring, a. a. O., Rn. 29.45c).
  • OLG München, 26.06.1998 - 21 U 3494/98

    Zulässigkeit der Kürzung einer Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Linie (vgl. KG AfP 1984, 228) fest, die der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. OLG Frankfurt a. M. AfP 1980, 225; OLG Celle NJW-RR 1995, 794; OLG München NJW-RR 1998, 1632 und ZUM-RD 1999, 8; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326, 327; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109; Wenzel/Burckhardt, a. a. O. Kap. 11 Rn. 50 und 259 ff.; Löffler/Sedelmeier, a. a. O., Rn. 220 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 715 ff.; Prinz/Peters, a. a. O., Rn. 618; anderer Auffassung: OLG Hamburg AfP 1978, 158, 159 und AfP 1979, 405, 406; OLG Köln NJW-RR 1990, 1119; Soehring, a. a. O., Rn. 29.45c).
  • OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 1 U 17/99

    Erfordernis der Zuleitung eines veränderten Gegendarstellungsverlangens bei

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04
    Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Linie (vgl. KG AfP 1984, 228) fest, die der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. OLG Frankfurt a. M. AfP 1980, 225; OLG Celle NJW-RR 1995, 794; OLG München NJW-RR 1998, 1632 und ZUM-RD 1999, 8; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326, 327; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109; Wenzel/Burckhardt, a. a. O. Kap. 11 Rn. 50 und 259 ff.; Löffler/Sedelmeier, a. a. O., Rn. 220 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 715 ff.; Prinz/Peters, a. a. O., Rn. 618; anderer Auffassung: OLG Hamburg AfP 1978, 158, 159 und AfP 1979, 405, 406; OLG Köln NJW-RR 1990, 1119; Soehring, a. a. O., Rn. 29.45c).
  • OLG München, 06.11.1998 - 21 U 5847/98

    Anforderungen an eine Gegendarstellung; Teilabweisung der Klage bei

  • OLG Köln, 10.01.1989 - 15 U 198/88

    Beschlagnahme des Gedichts von Bertolt Brecht "General, Dein Tank"; Fehlen des

  • OLG Hamburg, 05.04.1979 - 3 U 209/78
  • OLG Celle, 13.07.1994 - 13 W 45/94
  • OLG Hamburg, 17.02.1977 - 3 U 148/76
  • OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
    Zumindest kommt aber ein Anspruch auf Gegendarstellung in Betracht, wenn - wie hier - die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist (KG Berlin, Urteil vom 09. November 2004 - 9 U 215/04 -, juris).
  • LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist ( Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04 ).
  • KG, 18.12.2008 - 9 U 188/08

    Gegendarstellungsanspruch: Anforderungen an die Schriftgröße einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine solche Hervorhebung auch durch Verwendung einer größeren Schrift als der Text der Ausgangsmitteilung (im Fließtext) angemessen erfolgen, beispielsweise in der Größe oder einem Bruchteil der Größe der Überschrift des Artikels, in dem die Ausgangsmitteilung enthalten ist (Senat Urteil vom 9. November 2004 - 9 U 215/04 - Juris; Löffler, Presserecht, 5. Auflage, § 11 LPG, Rn. 175).
  • LG Berlin, 11.05.2010 - 27 O 332/10
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist (Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04).
  • LG Berlin, 28.04.2009 - 27 O 280/09
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist ( Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04 ).
  • LG Berlin, 28.10.2008 - 27 O 1030/08
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist ( Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04 ).
  • LG Berlin, 28.10.2008 - 27 O 1049/08
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist (Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04 ).
  • LG Berlin, 12.05.2009 - 27 O 401/09
    Da die Gegendarstellung der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient, indem sie gerade auch den Betroffenen zu Wort kommen lässt, ist ein Gegendarstellungsanspruch zu gewähren, wenn die beanstandete Äußerung mindestens ebenso gut als Tatsachenbehauptung wie als Meinungsäußerung zu verstehen ist (Kammergericht, Urteil vom 9.11.2004, 9 U 215/04).
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